Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die Gültigkeitsdauer der SSL-Lizenz.
In einer aktuellen Stellungnahme vom 25.09.2025 hat sich der NSSV auf Anfrage per Mail wie folgt geäußert:
Folgende Regeln gelten entsprechend NSSV-Qualifizierungsplan:
- Die Gültigkeit der SSL-Lizenz ist auf vier Jahre begrenzt
- Zur Teilnahme an einer Trainer-C-Basis-Ausbildung muss eine SSL-Lizenz (gültig oder abgelaufen) vorliegen
- Grundsätzlich gilt, dass eine abgelaufene SSL-Lizenz keine Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb hat und somit konsequenzfrei bleibt. Einzig eine Ehrung als Ober- oder Hauptschießsportleiter entsprechend NSSV-Qualifizierungsplan ist nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.
i. A.
Alexander Almes
Referent für Bildung
Referent für Kampfrichterwesen
Gültigkeitsdauer SSL-Lizenzen