Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die Gültigkeitsdauer der SSL-Lizenz.

In einer aktuellen Stellungnahme vom 25.09.2025 hat sich der NSSV auf Anfrage per Mail wie folgt geäußert:

Folgende Regeln gelten entsprechend NSSV-Qualifizierungsplan:

  • Die Gültigkeit der SSL-Lizenz ist auf vier Jahre begrenzt
  • Zur Teilnahme an einer Trainer-C-Basis-Ausbildung muss eine SSL-Lizenz (gültig oder abgelaufen) vorliegen
  • Grundsätzlich gilt, dass eine abgelaufene SSL-Lizenz keine Auswirkungen auf den Vereinsbetrieb hat und somit konsequenzfrei bleibt. Einzig eine Ehrung als Ober- oder Hauptschießsportleiter entsprechend NSSV-Qualifizierungsplan ist nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Niedersächsischer Sportschützenverband e. V.

i. A.

Alexander Almes

Referent für Bildung

Referent für Kampfrichterwesen

Gültigkeitsdauer SSL-Lizenzen